Rechtliches

Haften Hausbesitzer und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften für die Internet-Aktivitäten der Benutzer? Wird Flüchtlingen Taschengeld abgezogen, wenn ein WLAN bereitgestellt wird?

Haftung für illegale Internet-Aktivitäten?

Viele Hausbesitzer und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften fragen sich, ob sie für die Internet-Aktivitäten in einem von ihnen bereitgestellten WLAN (z.B. illegale Downloads) haftbar gemacht werden können.

Wir leiten den Datenverkehr aus den Unterkünften zunächst auf spezielle Server. Erst von diesen erfolgt die Verbindung ins Internet. Durch diesen Umweg ist der eigentliche Ursprung des Datenverkehrs nicht nachvollziehbar. Auf diese Weise wird der Inhaber des Internetanschlusses geschützt.

Für weitere Hintergründe lesen Sie bitte die  Informationen der Anwaltskanzlei Feuerhake.

Anrechnung auf Taschengeld der Flüchtlinge?

Im Februar/März 2016 sorgte eine interne Anweisung der Regierung von Mittelfranken (der sog. Mittelbehörde zwischen der bayerischen Landesregierung und den Landkreis- und Stadtverwaltungen) an die mittelfränkischen Kommunen für Aufregung. Demnach sollte Flüchtlingen, für die ein kostenloses WLAN bereitgestellt wird, ein Anteil vom Taschengeld abgezogen werden. In der Presse wurde darüber z.B. in nordbayern.de am 09.03.2016 berichtet. Die Berichte versetzten die mittelfränkischen WLAN-Initiativen in helle Aufregung und führten zu Plänen, die Installationen wieder abzubauen.

Die Nürnberger Stadtverwaltung entschloss sich kurz darauf, diese Anweisung der Regierung nicht umzusetzen. In den Medien nahmen Vertreter/innen der Stadt eindeutig Stellung:

Ralph Lindner, ein in unserer Initative tätiger Ehrenamtlicher, wandte sich an das Bürgerbüro des Bayerischen Sozialministeriums (BayStMAS - die der Regierung von Mittelfranken übergeordnete Behörde). Per Mail wurde ihm am 12.04.2016 mitgeteilt, dass "eine Kürzung des Taschengeldes nur dann erfolgt, wenn das kostenlose WLAN durch den Staat geleistet wird. Wird einem einzelnen Asylbewerber oder werden einer bestimmten Gruppe WLAN als Spendenleistungen zur Verfügung gestellt, mindert dies hingegen die Leistung nicht."

In einer weiteren Mail am 26.04.2016 vergewisserte sich Ralph Lindner nochmals: "Es verwundert mich sehr, dass diese Position bis heute weder bei der Regierung von Mittelfranken, noch bei einigen Landratsämtern bzw. Sozialämtern hier in Nordbayern angekommen zu sein scheint. Nach wie vor will man einen Abzug vom Taschengeld praktizieren, obwohl das kostenlose WLAN als Spende von ehrenamtlichen Helfern und Freifunkern eingerichtet und unterhalten wird. Bitte teilen Sie mir mit, an welche Stelle im StMAS sich die Sachbearbeiter wenden können, damit sie über diese Position aufgeklärt werden können."

Das Bürgerbüro beantwortete diese Mail am 04.05.2016 dann folgendermaßen: "... selbstverständlich können sich die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Mittelfranken an das Fachreferat im Bayerischen Sozialministerium wenden, wenn es um Erläuterungen zu den betreffenden internen Vollzugshinweisen geht. Dieser Weg steht auch den Landratsämtern und kreisfreien Städten offen, die aber auch zunächst zu ihrem jeweiligen Spitzenverband, dem Bayerischen Landkreistag bzw. dem Bayerischen Städtetag, Kontakt aufnehmen können."

Wir können davon ausgehen, dass es in den von uns mit WLAN ausgestatteten Unterkünften zu keinen Kürzungen der Leistungen an die Flüchtlinge kommt.

Weitere Fragen?

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.