P-Konto-Bescheinigung
Zur Erhöhung des Grundfreibetrages auf Pfändungschutzkonten braucht es eine besondere Bescheinigung für die Bank. Das ISKA-Nürnberg ist zur Ausstellung solcher Bescheinigungen befugt.
P-Konto-Bescheinigung ist kostenfrei
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstellung einer Bescheinigung.
Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung, wenn Sie
- anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, z. B. Ehepartner, Kinder u.a.
- vom Jobcenter für sich und weiteren Familienmitgliedern Geld auf ihr Konto erhalten
- Kindergeld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird.
Damit wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung Ihres pfändungsfreien Betrages ausstellen können, brauchen wir von Ihnen
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Meldebescheinigung
- Nachweis Ihrer Unterhaltszahlungen
- letzten Bescheid des Jobcenters
- Kontoauszüge u. a.