P-Konto-Bescheinigung

Zur Erhöhung des Grundfreibetrages auf Pfändungschutzkonten braucht es eine besondere Bescheinigung für die Bank. Das ISKA-Nürnberg ist zur Ausstellung solcher Bescheinigungen befugt.

P-Konto-Bescheinigung ist kostenfrei

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Erstellung einer Bescheinigung.

Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung, wenn Sie

  • anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, z. B. Ehepartner, Kinder u.a.
  • vom Jobcenter für sich und weiteren Familienmitgliedern Geld auf ihr Konto erhalten
  • Kindergeld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird.

Damit wir Ihnen eine Bescheinigung zur Erhöhung Ihres pfändungsfreien Betrages ausstellen können, brauchen wir von Ihnen

  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis Ihrer Unterhaltszahlungen
  • letzten Bescheid des Jobcenters
  • Kontoauszüge u. a.