Basiskonto

Jeder, der sich berechtigt in Deutschland aufhält, somit auch Wohnungslose, Asylsuchende, Flüchtlinge und Geduldete haben einen Anspruch auf ein eigenes Girokonto, im Sinne eines Basiskontos.

Was ist ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist ein Girokonto für Verbraucher, die über kein eigenes Girokonto verfügen oder ihr bestehendes Konto nicht mehr für den Zahlungsverkehr nutzen können. Bei einem Basiskonto muss die Bank jedoch nur die grundlegenden Zahlungsfunktionen zur Verfügung stellen.

Ein Basiskonto kann man bei jedem Kreditinstitut beantragen, welches Girokonten anbietet.

Wie wird ein Basiskonto eröffnet?

Den Antrag muss vollständig ausgefüllt bei der beantragenden Bank abgegeben werden. Damit auch die persönliche Identifikation geprüft werden kann, sollten der Antrag persönlich am Schalter abgegeben werden. Hier finden Sie das Antragsformular (PDF-Datei).

Ab wann muss nach Antragstellung das Kreditinstitut das Basiskonto zur Verfügung stellen?

Eine Bank muss spätestens 10 Tage nach Abgabe des vollständigen Antrags (Eingangsstempel) dem Antragsteller ein Basiskonto zur Verfügung stellen. Die Zeit verlängert sich um den Zeitraum, den der Antragsteller für die Annahme des Antrags benötigt.

Beispiel

Die Bank, bei der Sie einen Antrag auf ein Basiskonto gestellt haben, bietet Ihnen nach sieben Tagen die Eröffnung an. Lassen Sie sich nun drei Tage Zeit um das Angebot anzunehmen, hat die Bank weitere drei Tage Zeit Ihnen das Basiskonto zur Verfügung zu stellen.

Tipp

Achten Sie darauf, dass es bei der Annahme des Angebotes der Bank zu keiner Verzögerung kommt. Jede Verzögerung geht zu ihren Lasten.

Wann darf das Kreditinstitut die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen?

Ein Kreditinstitut darf nur dann die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen, wenn u. a.

  • der Antragsteller bereits über ein anderes funktionsfähiges Girokonto verfügt.
  • die Bank ein Basiskonto im letzten Jahr aufgrund nicht gezahlter Kontoführungsgebühren von mindestens 100 € gekündigt hat.
  • die Bank ein Basiskonto gekündigt hat, weil es vorsätzlich für gesetzteswidrige Zwecke benutzt worden ist, wie z. B. Geldwäsche.

WICHTIG

Die Ablehnung eines Basiskontos wegen schlechter Schufa oder fehlender Bonität ist nicht zulässig.

Wie kann man sich bei Überschreiten der 10-Tages-Frist oder gegen eine Ablehnung der Kontoeröffnung wehren?

Der Antragsteller hat in den oben genannten Fällen das Recht die Ablehnung bzw. Zeitüberschreitung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) überprüfen zu lassen. Das Verfahren ist kostenfrei.

Für das Beschwerdeverfahren gesetzlich vorgeschriebene Formular kann auf der Webseite der BaFin heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden. Das Formular erhalten Sie hier hier (PDF-Datei).

Das BaFin prüft innerhalb von vier Wochen, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Ist die Beschwerde berechtigt, wird das BaFin die Kontoeröffnung anordnen. Bei verspäteter Einrichtung eines Basiskontos kann seitens der BaFin ein Bußgeld verhängt werden.

Alternativ zum Beschwerdeverfahren bei der BaFin kann man auch eine Klage vor dem Landgericht einreichen oder eine Schlichtungsstelle mit einbeziehen.

Kann ein Basiskonto auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt werden?

Ein Basiskonto kann als P-Konto eröffnet oder nach Eröffnung in ein solches umgewandelt werden. Jede Person darf nur über ein P-Konto verfügen. Es muss daher sichergestellt sein, dass ein vorher bestandenes P-Konto auch tatsächlich gekündigt ist.

Kann man ein Basiskonto bei einer anderen Bank beantragen, obwohl man über ein Girokonto verfügt?

In diesem Fall kann erst dann ein Basiskonto bei einer anderen Bank beantragt werden, wenn das bestehende Konto (auch P-Konto) gekündigt worden ist. Die Kündigung kann entweder durch die Bank oder den Kontoinhaber erfolgt sein.

Welche Leistungen umfasst ein Basiskonto?

Die Bank muss bei einem Basiskonto folgende Leistungen zur Verfügung stellen:

  • Barein- und Auszahlungen
  • Lastschriften
  • Überweisungen und Daueraufträge
  • Zahlungskarte für die Nutzung der Kontoautomaten

Das Kreditinstitut kann freiwillig eine Überziehungsmöglichkeit als auch eine Kreditkarte zur Verfügung stellen. Eine Verpflichtung hierzu gibt es jedoch nicht.

Ein Basiskonto kann auch als Onlinekonto geführt werden.

Was kostet ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist nicht kostenfrei. Banken dürfen für die Kontoführung angemessene Kosten verlangen, aber nicht mehr wie sie für ein Konto mit vergleichbaren Leistungsumfang berechnet.

Wann kann ein Basiskonto gekündigt werden?

Der Kontoinhaber kann jederzeit das Basiskonto kündigen.

Das Kreditinstitut kann ein Basiskonto nur kündigen, wenn

  • der Kontoinhaber eine Straftat zu Lasten der Bank bzw. dessen Mitarbeiter oder Kunden begangen hat.
  • die Kosten der Kontoführung länger als drei Monate nicht gezahlt wurden und der Rückstand mindestens 100 € beträgt.
  • bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht wurden.