Finanzen
Nach Größe und Gewicht sortieren übt schon früh das Grundverständis für Mengen und Reihen (Foto: Tanja Elm)
Der Elternbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt einen Teil des Beitrags.
Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit
- bis 3 Std. 399 Euro
- bis 4 Std. 439 Euro
- bis 5 Std. 479 Euro
- bis 6 Std. 519 Euro
- bis 7 Std. 559 Euro
- bis 8 Std. 599 Euro
- bis 9 Std. 639 Euro
Alles im Monatsbeitrag enthalten
Anders als üblich sind im MIRA-Elternbeitrag sämtliche Kosten bereits enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Plegeprodukte, Fahrgeld für Ausflüge etc. Ob die Angebote von den Kindern in Anspruch genommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.
Flexible Betreuungszeit
Vereinbart wird eine durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere Betreuungszeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich deswegen der Beitrag für den laufenden Monat ändert.
Ändert sich der Bedarf an Betreuungszeit dauerhaft, kann/soll die Betreuungsbuchung ab dem Folgemonat angepasst werden.
Wegen Urlaub oder Krankheit kann die Buchungszeit jedoch nicht verringert oder ausgesetzt werden.
Bei geringem Einkommen: Zuschuss vom Jugendamt
Bei Bezug von Sozialleistungen oder einem geringen Familieneinkommen können Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. In diesem Fall kann sich der Elternbeitrag stark reduzieren - im günstigsten Fall auf 70 Euro monatlich. Informationen finden sich auf der Internet-Seite des Jugendamtes.
Wer zusätzlich beim Sozialamt die Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine beantragt und erhält, bekommt die Verpflegungskosten 70 Euro ebenfalls erstattet. Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Seite des Sozialamtes.