Finanzen

Wurfmalerei

Alle (müssen) rechnen ... - notfalls mit der Motorikschleife in der Krippengruppe (Foto: Tanja Elm)

Der Elternbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt einen Teil des Beitrags.

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit ab September 2024

  • Bis 3 Std. (nur Schulkinder) 229 Euro (Kind unter 3 Jahre: 346€)
  • Bis 4 Std. 254 Euro (Kind unter 3 Jahre: 381 Euro)
  • bis 5 Std. 279 Euro (Kind unter 3 Jahre: 416 Euro)
  • bis 6 Std. 305 Euro (Kind unter 3 Jahre: 450 Euro)
  • bis 7 Std. 330 Euro (Kind unter 3 Jahre: 485 Euro)
  • bis 8 Std. 356 Euro (Kind unter 3 Jahre: 520 Euro)
  • bis 9 Std. 381 Euro (Kind unter 3 Jahre: 554 Euro)
  • über 9 Std. 406 Euro (Kind unter 3 Jahre: 589 Euro)

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit bis August 2024

  • Bis 3 Std. (nur Schulkinder) 213 Euro (Kind unter 3 Jahre: 322€)
  • Bis 4 Std. 236 Euro (Kind unter 3 Jahre: 354 Euro)
  • bis 5 Std. 260 Euro (Kind unter 3 Jahre: 387 Euro)
  • bis 6 Std. 284 Euro (Kind unter 3 Jahre: 419 Euro)
  • bis 7 Std. 307 Euro (Kind unter 3 Jahre: 451 Euro)
  • bis 8 Std. 331 Euro (Kind unter 3 Jahre: 483 Euro)
  • bis 9 Std. 354 Euro (Kind unter 3 Jahre: 516 Euro)
  • über 9 Std. 378 Euro (Kind unter 3 Jahre: 548 Euro)

Beitragsermäßigung für Kinder ab drei Jahren

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro.

Alles im Monatsbeitrag enthalten

Anders als oft üblich sind im MIO-Elternbeitrag sämtliche Kosten bereits enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Geld für Spielsachen, Eintrittskarten, Fahrgeld für Ausflüge etc. Ob die Angebote von den Kindern in Anspruch genommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Flexible Zeiten

Vereinbart wird eine durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere Zeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich deswegen gleich der Beitrag für den laufenden Monat ändert.

Ändert sich der Bedarf an Betreuungszeit dauerhaft, kann/soll die Betreuungsbuchung ab dem Folgemonat angepasst werden.

Wegen Urlaub oder Krankheit kann die Buchungszeit jedoch nicht verringert oder ausgesetzt werden.

Bei geringem Einkommen: Zuschuss vom Jugendamt

Bei einem geringen Familieneinkommen können Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. In diesem Fall kann sich der Elternbeitrag stark reduzieren - im günstigsten Fall auf 70€ monatlich. Informationen finden sich auf der Internet-Seite des Jugendamtes.

Wer zusätzlich beim Sozialamt die Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine beantragt und erhält, hat gar keine Kosten. Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Seite des Sozialamtes.