Zugangsvoraussetzungen
Referentin Heike Thalmann (Foto: Tanja Elm)
Zur Teilnahme an der Weiterbildung berechtigt eine min. 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (im In- oder Ausland) oder das abgeschlosse Modul 4 im Gesamtkonzept zur Fachkräftegewinnung in Kitas.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
- oder ein abgeschlossenes, einschlägiges Studium (im In- oder Ausland)
- oder der erfolgreiche Abschluss des Modul 4 im Gesamtkonzept.
- Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Mittelschulabschluss oder höher
Zusätzliche erforderliche Nachweise
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
- Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung