Zugangsvoraussetzungen

Referentin Heike Thalmann (Foto: Tanja Elm)

Zur Teilnahme an der Weiterbildung berechtigt eine min. 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (im In- oder Ausland) oder das abgeschlosse Modul 4 im Gesamtkonzept zur Fachkräftegewinnung in Kitas.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
  • oder ein abgeschlossenes, einschlägiges Studium (im In- oder Ausland)
  • oder der erfolgreiche Abschluss des Modul 4 im Gesamtkonzept.
  • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Mittelschulabschluss oder höher

Zusätzliche erforderliche Nachweise  

  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentl. Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
  • Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung