Gerichtsurteil All-Inclusive-Elterngebühren

Artikel zum Urteil in der Fränkischen Landeszeitung vom 28.02.2023 (Autorin: Andrea Walke) (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der FLZ)

28.02.2023 - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilt, dass Essensgebühren Teil von Elternbeiträgen sein können und nicht extra verrechnet werden müssen. Damit wurde der Gemeinde Sachsen bei Ansbach Recht zugesprochen. Das ISKA hatte die Gemeinde 2020 und 2021 unter anderem zum Thema Elterngebühren beraten.

Die Gemeinde Sachsen bei Ansbach führte 2021, nach Beratung des ISKA, eine Elternbeitrag ein, der sowohl die allgemeinen Kosten für Betreuung, als auch das Essensgeld sowie Pflegemittel abdeckte. Dagegen klagten ein Vater und eine Mutter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Normenkontrollanträge nun abgelehnt (VGH München, Urteil v. 03.02.2023 – 4 N 22.303).

Verwaltungsvereinfachung

Zuvor hatte die Gemeinde Mittagessen der Kinder einzeln abgerechnet, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Mitarbeiter/innen der Kita und der Gemeindeverwaltung mit sich brachte. Zudem bieten eine neu ausgestattete Küche und mehrere Küchenkräfte die idealen Voraussetzungen, für alle rund 300 Kinder zu kochen. Als Teil des pädagogischen Konzepts wird allen Kindern die gleiche Essensauswahl angeboten.

Beim ISKA schon immer All-inclusive-Beitrag

In den ISKA-Kitas wurde von Anfang einen All-inclusive-Beitrag eingeführt. Dieser beinhaltet sogar Kosten für Ausflüge. Dies spart viel Bürokratie und somit zeitliche Ressourcen und gibt uns die Möglichkeit, die frei werdende Zeit anderweitig, z.B. in pädagogische Angebote, zu investieren.