Das ISKA beauftragen
Auftraggeber des ISKA sind Landes-, Bundesministerien, kommunale Institutionen, Einrichtungen der sozialen und kulturellen Arbeit. Institutionen, die einen Beitrag zu ihrer Arbeit, ihren Planungen, Entwicklungen und Projekten möchten, können sich ein Angebot machen lassen. Vereinbart werden können Pauschalprojekte oder Einzeleinsätze auf Tages- oder Stundensatzbasis.
Wer kann das ISKA beauftragen?
Häufig sind es Landes- oder Bundesministerien, kommunale Jugendämter und Sozialreferate, aber auch kleine und größere Träger der sozialen und kulturellen Arbeit, die Beratungs-, Planungs-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen des ISKA in Anspruch nehmen.
Art der Aufträge
Die Stärke des ISKA liegt darin, die Brücke zwischen Theorie und Praxis, zwischen Planung und Durchführung, zwischen Inhaltlichkeit und formaler bzw. technischer Organisation zu schlagen. Gerade wenn es darauf ankommt, neue Ideen zu entwickeln und weiter zu verfolgen, sind diese grenzübergreifenden Kompetenzen wichtig. Aufträge an das ISKA können z. B. definiert sein als
- Praxisforschungsprojekte, z. B. Bedarfserhebungen und Evaluationen;
- Beratung im Planungskontext, z. B. bei der Bedarfsplanung für Kita-Plätze oder der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen;
- Projekte des Innovationsmanagements mit Prozessmoderation, Planungs- und Evaluationsschritten;
- Beratung beim Aufbau neuer Angebote der sozialen und kulturellen Arbeit (z. B. Kindertagesstätten, Initiativen des Bürgerschaftlichen Engagements);
- Organisationsberatung;
- Organisation von Veranstaltungen (Fachtagungen und Seminaren) zu Themen der sozialen und kulturellen Arbeit am Standort Nürnberg, aber auch an anderen Orten.
Zu welchen Konditionen arbeitet das ISKA?
In den meisten Fällen ist es vorteilhaft, ein Kooperationsprojekt vorab zu definieren und eine pauschale Projektfinanzierung zu vereinbaren. Das ISKA reagiert auch auf Ausschreibungen und Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots.
Bei kleineren Aufgaben, aber auch wenn der Auftraggeber einen umfassenden Projektauftrag (noch) nicht vergeben will oder kann, lassen sich begrenzte Arbeitsaufgaben auch auf Tages- oder Stundensatzbasis vereinbaren.