Organisatorisches
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung, der Dauer, der Finanzierung und den Räumlichkeiten eines Begleiteten Umgangs.
Anmeldung
Eine Anmeldung kann nur über den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Nürnberg erfolgen. Folgende Vorgehensweisen sind möglich:
- Die Familie wendet sich an den Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Nürnberg, weil sie von dem Angebot des Begleiteten Umgangs gehört hat und bittet um Anmeldung.
- Die Familie wird vom Allgemeinen Sozialdienst im Rahmen einer Beratung über dieses Angebot informiert und wird auf Wunsch angemeldet.
- Die Familie trifft bei Gericht eine Vereinbarung zum Begleiteten Umgang. Anschließend wendet sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst und bittet um Anmeldung.
Dauer und Zeitpunkt
Der zeitliche Rahmen für eine Umgangsbegleitung wird zunächst auf acht Kontakte festgelegt. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ermöglichen auch Treffen in den Abendstunden und am Wochenende.
Finanzierung
Der Begleitete Umgang ist für die Familie kostenlos. Die entstehenden Kosten werden durch einen Zuschuss der Stadt Nürnberg getragen.
Räumlichkeiten
Wir stellen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen sich Elternteile und Kind treffen können. Hierbei legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Atmosphäre. Wir handeln neutral gegenüber beiden Elternteilen aber im Interesse des Kindes.
Gefördert durch