Für Freiwillige

Ein Mann hockt bei zwei kleinen, malenden Kindern am einen niedrigen Tisch. gegenüber sitzt eine Frau am Tisch und lacht.

Bei den Treffen mit den Kindern sind die ehrenamtliche/n Umgangsbegleiter/innen eine gute Unterstützung. (Beispiel-Foto: Tanja Elm)

Wenn Sie Lust haben, ehrenamtlich als Umgangsbegleiter oder Umgangsbegleiterin Kindern und Eltern in einer schwierigen Trennungssituation Hilfestellung zu leisten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Familien in einer schwierigen Situation zu unterstützen und Kinder in Konfliktsituationen der Eltern zu entlasten, ist eine wichtige, sinnstiftende und anspruchsvolle Aufgabe. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können hier ihren Blick von Außen, ihre unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründe und Kompetenzen einbringen. Sie finden in der freiwilligen Mitarbeit eine bereichernde Herausforderung und sind wertvoll für unser Team.

Ehrenamtliche Mitarbeit als Umgangsbegleiter/-in

Nach einer Eingangsqualifizierung können Ehrenamtliche als Umgangsbegleiter/-innen aktiv werden. Sie begleiten die Umgangskontakte vor Ort, sind neutraler Ansprechparter, Beobachter und Vertrauensperson und behalten die vereinbarten Regeln und das Wohl des Kindes während der Treffen zwischen Kind und Elternteil im Blick.

Dabei werden sie von hauptamtlichen Fachkräften unterstützt. Die ehrenamtlichen Umgangsbegleiter/-innen können außerdem an vielfältigen Fortbildungsangeboten teilnehmen.

Anforderungsprofil

Die anspruchsvolle Tätigkeit stellt hohe Anforderungen an die ehrenamtlichen Umgangsbegleiterinnen und -begleiter und setzt pädagogische Kompetenz voraus. Gefragt sind Menschen, die Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern haben und über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet verfügen. Sie sollten Offenheit, Geduld, Konfliktbereitschaft und Verständnis für besondere Lebenslagen mitbringen. Da die Nachfrage nach Umgangstreffen am Wochenende erfahrungsgemäß besonders hoch ist, sollten dem/der Ehrenamtlichen auch hier Zeitfenster zur Verfügung stehen.

Die Ehrenamtlichen müssen bereit und fähig sein,

  • sich für einen vereinbarten Zeitraum an das Projekt zu binden,
  • zuverlässig und verbindlich alle vereinbarten Termine einzuhalten,
  • den Rahmen ihres Auftrages zu Beginn der Tätigkeit klar zu benennen,
  • sich qualifizieren zu lassen,
  • sich und die eigene Arbeit zu reflektieren,
  • und sich persönlich abgrenzen zu können.

Aufgaben

  • Die Umgangskontakte begleiten und entsprechend der Vereinbarung durchführen
  • Eine vertrauensvolle und angstabbauende Atmosphäre unterstützen
  • Bei Bedarf bei der Kontaktaufnahme zwischen Elternteil und Kind helfen
  • das Wohl des Kindes zu beachten und ggf. Grenzen zu setzen
  • Darauf achten, dass die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden, ggf. an Absprachen erinnern
  • In die Räume einweisen
  • Sich nicht parteilich von den Elternteilen vereinnahmen zu lassen
  • Kurzprotokolle über die Treffen führen

Wenn Sie Lust haben, sich als Umgangsbegleiter oder Umgangsbegleiterin in der Fachstelle zu engagieren, melden Sie sich gerne bei Theresa Nöth.