Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Fortbildungen ist ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege oder einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Das Qualifizierungsprogramm „Schuldner- und Insolvenzberatung“ richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sozialen Beratungsstellen, z. B. in der allgemeinen Sozialberatung, der Sucht-, Familien- und Arbeitslosenberatung oder der Straffälligenhilfe.

Zugang zur Fortbildungsreihe

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Beschäftigung bei einem Träger der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege oder einem Verbraucherverband. Personen, die gewerblich in diesem Bereich tätig sind, können nicht teilnehmen. Für Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis bzw. ehrenamtlich tätig sind, ist eine Teilnahme nach Rücksprache im Einzelfall möglich.