SIB 05b: Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung - Vertiefung

Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse zum Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung wird aufgrund des Umfangs ab 2022 auf zwei Fortbildungen von jeweils drei Tagen (5a und b) aufgeteilt. Der erste Teil (5a - Einführung) beinhaltet die grundlegenden Kenntnisse zum Vollstreckungsrecht bei der Sach- und Forderungspfändung. Der zweite Teil (5b - Vertiefung) beschäftigt sich mit der Kontopfändung, Pfändung von Sozialleistungen und sonstigen Pfändungsformen.

Der Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung ist für die Schuldnerberatung von besonderer Bedeutung, da durch die vertiefte Kenntnis der Handlungsmöglichkeiten und -grenzen im Rahmen des Vollstreckungsrecht, das pfändungsrechtliche Existenzminimums angemessener geschützt werden kann.

Themen

  • Einrichtung und Beendigung eines Pfändungsschutzkontos
  • Aufgaben der Kreditinstitute beim Pfändungsschutzkonto
  • Pfändung des Gemeinschaftskontos
  • P-Konto-Bescheinigung, Freibetrag und Erhöhungsbeträge
  • Moratorium bei Überweisung an den Gläubiger, Verbot der Ver- und Aufrechnung
  • Umgang mit Nachzahlungen, Festsetzung abweichender Erhöhungsbeträge und Unpfändbarkeit
  • Pfändungsschutzkonto und sonstige Einkünfte
  • Pfändbarkeit sowie Aufrechnung und Verrechnung von Sozialleistungen
  • Allgemeiner Vollstreckungsschutz mit Erinnerung, Vollstreckungsabwehrklage u.a.

Zielgruppe

Teilnehmer und Teilnehmerinnen der vorangegangenen Fortbildungen innerhalb der Grundqualifizierung. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sozialen Berufen, die mit ver-/überschuldeten Klienten arbeiten.

Termin

24.04. - 26.04.2024

Ort

Hotel Schönblick in Neumarkt in der Oberpfalz

Referenten

Michael Weinhold, Almut Büttner