SIB 05a: Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung - Einführung
Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse zum Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung wird aufgrund des Umfangs ab 2022 auf zwei Fortbildungen von jeweils drei Tagen (5a und b) aufgeteilt. Der erste Teil (5a - Einführung) beinhaltet die grundlegenden Kenntnisse zum Vollstreckungsrecht bei der Sach- und Forderungspfändung. Der zweite Teil (5b - Vertiefung) beschäftigt sich mit der Kontopfändung, Pfändung von Sozialleistungen und sonstigen Pfändungsformen.
Der Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung ist für die Schuldnerberatung von besonderer Bedeutung, da durch die vertiefte Kenntnis der Handlungsmöglichkeiten und -grenzen im Rahmen des Vollstreckungsrecht, das pfändungsrechtliche Existenzminimums angemessener geschützt werden kann.
Themen
- Neue Entwicklungen in der Zwangsvollstreckung gegenüber Ver-/Überschuldeten
- Einführung in die Grundlagen des Vollstreckungsrechts nach der ZPO
- Pfändung durch den/die Gerichtsvollzieher/in (Sachpfändung)
- Gehaltspfändung und der Umgang durch den Drittschuldner (Arbeitgeber)
- Berechnung des pfändbaren Betrages durch den Drittschuldner
- Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtiger Personen mit eigenem Einkommen
- Unterhaltspfändung und Schuldnerschutz
Zielgruppe
Teilnehmer und Teilnehmerinnen der vorangegangenen Fortbildungen innerhalb der Grundqualifizierung. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sozialen Berufen, die mit ver-/überschuldeten Klienten arbeiten.
Termin
16.10. – 18.10.2024
Ort
Hotel Schönblick in Neumarkt in der Oberpfalz
Referenten
Michael Weinhold, Manuela Richter, Almut Büttner