Unterstützung bei Antrag und Gericht
Um Betroffene individuell zu unterstützen und Hürden auf der Suche nach Hilfe abzubauen, hilft die Beratungsstelle auch bei der der Antragstellung beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) und bietet Betroffenen eine psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bei Verhandlungen vor Gericht.
Menschen, die sexualisierte Gewalt in der Kindheit und Jugend erlebt haben, leiden oft auch im Erwachsenenalter noch unter den Folgewirkungen. Um das Erlebte zu bewältigen helfen zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nicht immer tragen die Krankenkassen oder anderen Hilfesysteme die Kosten für diese Maßnahmen. Deswegen gewährt der Fond sexueller Missbrauch (FSM) bedarfsgerechte und niedrigschwellige Unterstützung bei der Finanzierung.
Antragstellung beim Fond sexueller Missbrauch
Die BHGM ist zwar eine Anlaufstelle in akuten Fällen von Häuslicher Gewalt, in dessen Zusammenhang auch sexuelle Gewalt gegen Männer stattfinden kann. Darüber hinaus unterstützen wir aber auch ehemals betroffene Männer bei der Antragstellung beim "Fonds Sexueller Missbrauch" (FSM). Der FSM bietet Personen finanzielle Hilfe an, die im Kindes- und Jugendalter sexuellen Missbrauch im familiären Umfeld erlebt haben und bis heute unter den Folgeschäden leiden. Männer, die zwar aktuell nicht betroffen sind, die aber in der Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben und dies aufarbeiten möchten, können bei der Avalon Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, Beratung und Prävention e.V. Unterstützung bekommen oder über die Initiative „Bayern gegen Gewalt“ eine passende Anlaufstelle finden.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Die BHGM bietet außerdem Unterstützung bei den Verhandlungen von
Strafverfahren. Wurde eine Strafanzeige gestellt und kommt es zu
einem Strafverfahren, kann der Gerichtsprozess für Betroffene von
Gewalt- und Sexualtaten psychisch und emotional extrem belastend
sein. Um die individuelle Belastung zu reduzieren, können
Betroffene bei Gericht eine
Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Diese umfasst
die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und
Unterstützung im Strafverfahren. Ein Mitarbeiter der
Beratungsstelle für Häusliche Gewalt an Männern (BHGM) ist auf
Psychosoziale Prozessbegleitung spezialisiert und hat u. a. auch
das Recht, bei Vernehmungen dabei zu sein. Für diese Hilfe können
Sie sich gerne an uns wenden.